Ausbildungsrichtlinien
Die Ausbildungsrichtlinien des DRK Landesverband Baden Württemberg
Diese Richtlinie wurde vom Landesausschuss der Wohlfahrts- und Sozialarbeit am 13.10.2018 beschlossen. Die Zustimmung des Rechtsausschusses erfolgte am 22.11.2018. Durch Beschluss des Landespräsidiums vom 28.11.2018 und Landesausschusses vom 01.12.2018 wurde die Richtlinie mit verbindlicher Wirkung ausgestattet.
Die Bestimmungen gliedern sich wie folgt:
Richtlinie für die DRK-Therapiehundearbeit
Präambel
§ 1 Grundsätzliches und Definitionen
§ 2 Einsatzfelder, fachliches Handeln und Ziele des Einsatzes von DRK-Therapiehundeteams
§ 3 Fürsorgepflichten für den Einsatz
§ 4 Organisatorische Anbindung, Versicherung und Vergütung
§ 5 Meldepflichten
§ 6 Fortbildungsverpflichtung
Anlage: Ausbildung von DRK-Therapiehundeteams
I. Ziel und Zweck der Ausbildung, Definitionen
II. Inhalte der Ausbildung
III. Organisation und Zulassung von Ausbildungslehrgängen
IV. Lehrberechtigte, Prüfer und Lehrgangsleitung
V. Teilnahmevoraussetzungen für die Ausbildung
VI. Absolvierung des Ausbildungslehrgangs und Bestehen der Prüfung
VII. Nachholen von Lehrgangsbestandteilen, Wiederholung von Eingangstest und Prüfung
VIII. Dokumentation und Aufbewahrungspflichten
IX. Ausschluss von der Bildungsmaßnahme aus wichtigem Grund
X. Anerkennung von Ausbildungen anderer Bildungsträger