Sie befinden sich hier:

  1. Ausbildung
  2. Voraussetzungen
  3. Ausbildungsrichtlinien

Ausbildungsrichtlinien

Ansprechpartner

Manfred Neumann eMail:
info@drk-therapiehundeteam.de

Die Ausbildungsrichtlinien des DRK Landesverband Baden Württemberg

Diese Richtlinie wurde vom Landesausschuss der Wohlfahrts- und Sozialarbeit am 13.10.2018 beschlossen. Die Zustimmung des Rechtsausschusses erfolgte am 22.11.2018. Durch Beschluss des Landespräsidiums vom 28.11.2018 und Landesausschusses vom 01.12.2018 wurde die Richtlinie mit verbindlicher Wirkung ausgestattet.


Die Bestimmungen gliedern sich wie folgt:

Richtlinie für die DRK-Therapiehundearbeit

Präambel

§ 1 Grundsätzliches und Definitionen

§ 2 Einsatzfelder, fachliches Handeln und Ziele des Einsatzes von DRK-Therapiehundeteams

§ 3 Fürsorgepflichten für den Einsatz

§ 4 Organisatorische Anbindung, Versicherung und Vergütung

§ 5 Meldepflichten

§ 6 Fortbildungsverpflichtung


Anlage: Ausbildung von DRK-Therapiehundeteams

I. Ziel und Zweck der Ausbildung, Definitionen

II. Inhalte der Ausbildung

III. Organisation und Zulassung von Ausbildungslehrgängen

IV. Lehrberechtigte, Prüfer und Lehrgangsleitung

V. Teilnahmevoraussetzungen für die Ausbildung

VI. Absolvierung des Ausbildungslehrgangs und Bestehen der Prüfung

VII. Nachholen von Lehrgangsbestandteilen, Wiederholung von Eingangstest und Prüfung

VIII. Dokumentation und Aufbewahrungspflichten

IX. Ausschluss von der Bildungsmaßnahme aus wichtigem Grund

X. Anerkennung von Ausbildungen anderer Bildungsträger